Reisen ohne gültigen Fahrausweis
Selbstkontrolle
Vor dem Einstieg in den Bus ist zu prüfen, ob ein gültiges Ticket vorhanden ist. In den Fahrzeugen, beim Ticketverkauf durch das Fahrpersonal, ist der Fahrausweis sofort beim Einstieg zu lösen. Mehrfahrtenkarten oder Tageswahlkarten müssen vor der Abfahrt am Ticketautomaten oder umgehend am Entwerter im Bus entwertet werden.
Zu Kontrollzwecken werden alle Reisenden ohne gültigen Fahrausweis mit Namen, Wohnadresse, Geburtsdatum und Bürgerort erfasst. Die Quittung/Zahlungsaufforderung aus der Fahrausweiskontrolle gilt als Fahrausweis bis zur Endstation des Kurses, in Tarifverbunden während 1 Stunde in allen Zonen. Eine Strafanzeige bleibt grundsätzlich vorbehalten. Ab dem dritten Vorfall innert zwei Jahren erfolgt immer eine Strafanzeige bei der Polizei.
Kinder/Jugendliche
Kinder unter 6 Jahren reisen sowohl begleitet als auch allein kostenlos. Pro Begleitperson können bis zu 8 Kinder gratis reisen. Kinder von 6 bis 16 Jahren bezahlen den ermässigten Fahrpreis.
Mit der Junior-Karte sind Kinder ab 6 Jahren bis vor dem 16. Geburtstag in Begleitung eines Elternteils gratis unterwegs. Der Elternteil muss einen gültigen Fahrausweis mit sich dabei haben. Ab dem dritten Kind bekommen Sie die Junior-Karte gratis. Mit der Kinder-Mitfahrkarte reist ein Kind ab 6 Jahren bis vor dem 16. Geburtstag ein ganzes Jahr lang in Begleitung einer Person (ab 16 Jahre) mit gültigem Fahrausweis gratis mit.
Mitnahme von Tieren
Kleine Hunde und Katzen mit einer Widerrist bis 30cm dürfen in Körben oder anderen geeigneten Behältern als Handgepäck gratis mitgeführt werden. In allen übrigen Fällen ist für Tiere der ermässigte Fahrpreis 2. Klasse oder ein entsprechendes Abonnement zu lösen.
Gebühren
Die Gebührenerhebung ist einheitlich geregelt. Die Höhe der Gebühren wird anhand der Anzahl Vorfälle festgelegt. Wobei die Vorkommnisse innert zwei Jahren berücksichtigt werden. Es wird unterschieden zwischen «Reisen ohne gültigen Fahrausweis» und «Reisen mit teilgültigem Fahrausweis».