Grundsätzlich gilt für Inhaber von abgelaufenen persönlichen Abonnementen:
Ein persönliches Jahresabonnement, welches bei der Fahrausweiskontrolle nicht länger als 10 Tage abgelaufen ist, kann innerhalb von 10 Tagen ab dem Kontrolltag nahtlos erneuert werden. Dazu ist die reduzierte Bearbeitungsgebühr von CHF 5.- zu bezahlen.
Inhaber eines Monatsabonnements, welches bei der Fahrausweiskontrolle nicht länger als 5 Tage abgelaufen ist, haben die Möglichkeit, innerhalb von 10 Tagen ab dem Kontrolltag ein persönliches Jahresabo (mit gleichem oder höherem Geltungsbereich) zu kaufen, welches unmittelbar an die Geltungsdauer des abgelaufenen Monatsabos anzuschliessen ist. Dazu ist die reduzierte Bearbeitungsgebühr von CHF 5.- zu bezahlen.
Sollte keine nahtlose Verlängerung des Abos innerhalb der vorgegebenen Frist erfolgen, wird der volle Zuschlag verrechnet.