Das nationale Schwarzfahrerregister
Seit dem 1. April 2019 führt die Branche des öffentlichen Verkehrs ein zentrales Register für die Erfassung von Reisenden, die bei einer Kontrolle kein oder nur ein teilweise gültiges Billett vorweisen konnten. Die Einführung geht auf einen Parlamentsbeschluss von 2015 zurück. Personen, die wiederholt schwarzfahren, können so schneller identifiziert, die Praxis schweizweit vereinheitlicht und Prozesse vereinfacht werden.
Jährlich werden rund 800'000 Fälle registriert, bei denen Fahrten im öffentlichen Verkehr (öV) der Schweiz ohne oder nur mit teilgültigem Fahrausweis angetreten werden. Dies entspricht etwa 2,5 Prozent aller Fahrten im öV Schweiz. Dem öV entgeht durch Reisende, die kein Billett kaufen, ein zweistelliger Millionenbetrag – was am Ende allen ehrlichen Kundinnen und Kunden schadet.